Gesundheit
17.08.2022

Mit Hund in Quarantäne: Was tun?

COVID-19 betrifft uns alle, allein in der Schweiz stecken sich täglich tausende von Personen an. Im besten Fall bedeutet eine Ansteckung, zehn Tage zu Hause in Quarantäne zu verbringen. Was zunächst nicht so schlimm erscheint, ist für Hundebesitzer ein grosses Problem. Wie kann man also die Quarantäne für Mensch und Tier so sicher und angenehm wie möglich gestalten?

Was sagt der Bund?

Ungeachtet der Umstände ist ein Tierbesitzer grundsätzlich dazu verpflichtet, für das Wohl seines Haustiers zu sorgen und es entsprechend zu betreuen. Das bedeutet also, dass eine Person in Quarantäne ausreichend Futter und allfällige erforderliche Medikamente für zwei Wochen vorrätig haben muss. Lebt die positiv getestete Person in einem Haus mit Garten und ist sie körperlich in der Lage, sich um den Hund zu kümmern, kann das Tier ohne Weiteres zu Hause bleiben. Der Kontakt zum Tier sollte auf ein Minimum reduziert werden, Niesen und Husten in Anwesenheit des Tieres sind zu vermeiden, denn mit Covid-19 infizierte Menschen können das Virus auf Hunde übertragen. Auch wenn es schwerfällt, ist in dieser Zeit von Streichel- und Kuscheleinheiten unbedingt abzusehen. Ist eine Berührung unvermeidbar, sollte man sich davor und danach unbedingt gut die Hände waschen und den Hund möglichst nur am Halsband fassen. Diese Verhaltensregeln gelten auch für gesunde Personen, über die der Kantonsarzt Quarantäne verhängt hat. Durch diese Vorsichtsmassnahmen kann eine Übertragung des Virus auf den Hund verhindert werden. Es ist nicht sinnvoll, dem Hund eine Maske aufzusetzen oder ihn zu desinfizieren oder zu waschen. Davon wird dringend abgeraten. Leben mehrere Personen im Haushalt, sollten sich natürlich die gesunden bzw. nicht infizierten Personen um den Hund kümmern. Kranke Personen, die in einer Wohnung leben und sich nicht selbst um ihren Hund kümmern können, müssen unbedingt eine nicht infizierte Person finden, die einspringen kann. Dabei sind natürlich alle geltenden Schutz- und Hygienemassnahmen einzuhalten. Zum Beispiel sollte die haushaltsfremde Person ein eigenes Halsband und eine Leine mitbringen und die Wohnung der erkrankten Person nicht betreten. Bei Spaziergängen, die eher kurz ausfallen sollten, muss der Hund stets an der Leine geführt werden. Den Kontakt zu anderen Hunden und Personen nach Möglichkeit gänzlich vermeiden. Auch Hundesport sollte in dieser Zeit nicht ausgeübt werden. Personen, die niemanden in ihrem Umfeld haben, der sich um ihren Hund kümmern kann, können für die Zeit der Quarantäne ihren Hund in einer Hundepension unterbringen. In diesem Fall muss die Einrichtung unbedingt über die besonderen Umstände informiert werden. Wird der Hund während der Quarantäne krank, muss auch der Tierarzt über die Infektion des Besitzers informiert werden.

Solidarische Tierbetreuung

Ehrenamtliche Tierbetreuung ist in dieser schwierigen Zeit eine wertvolle Unterstützung für all jene, die sich aufgrund eines Spitalaufenthalts oder einer Quarantäne nicht selbst um ihr Tier kümmern können. Auf Seiten wie www.mon-bibou.fr finden Sie Personen in Ihrer Gemeinde oder Ihrem Kanton, die ehrenamtlich bei der Tierbetreuung helfen. Überall in der Schweiz gibt es Tierfreunde, die gerne einspringen, sei es für gelegentliche Spaziergänge oder um den Hund gleich für mehrere Tage zu betreuen.
In Zeiten wie diesen sind solche Gesten der Solidarität extrem wichtig und können im schlimmsten Fall verhindern, dass Tiere ausgesetzt werden. Gerade für Personen, die sich keine Tierpension leisten können, ist diese ehrenamtliche Hilfe eine grosse Erleichterung.