Erziehung, VerhaltenRechtliches
07.10.2020

Gefährliche Hunde

Es gibt keine per se gefährlichen Hunderassen. Nicht alle Hunde einer sogenannten «gefährlichen» Rasse sind auch wirklich gefährlich. Umgekehrt können auch Hunde einer als nicht gefährlich eingestuften Rasse gefährlich und aggressiv sein. Gewisse Rassen werden jedoch aufgrund ihrer Neigung, andere Hunde oder Menschen anzugreifen oder sich zu verteidigen, in Listen geführt. Für Listenhunde gelten besondere Bestimmungen und Einschränkungen. In der Schweiz zählen zum Beispiel der American Staffordshire Terrier, der Pitbull, der Bullterrier, der Mastiff und der Rottweiler zu den gefährlichen Hunderassen. Je nach Kanton gibt es für Listenhunde andere Regelungen. Deshalb sollte man sich vor der Anschaffung eines solchen Hundes unbedingt über die in seinem Wohnkanton geltende Gesetzgebung informieren. Die jeweiligen Bestimmungen gelten übrigens auch, wenn man nur auf Urlaub ist.

Richtiges Verhalten im Umgang mit aggressiven Hunden

  • Zusammentreffen mit einem aggressiven Hund:

Schon in den ersten Lebensmonaten lernen Besitzer eines aggressiven Hundes einzuschätzen, wie aggressiv das Tier tatsächlich ist. Bei der Erziehung eines solchen Hundes sollte man sich unbedingt Hilfe von einem spezialisierten Hundetrainer holen. Der Hundebesitzer muss lernen, seinen Hund zu kontrollieren; nur so wird ein angenehmes Zusammenleben funktionieren und der Hund keine Last für seinen Besitzer darstellen. Ein aggressiver Hund kann auch im Erwachsenenalter noch umerzogen werden, die Erziehungsarbeit gestaltet sich dann aber länger und schwieriger.

Kontakt mit aggressiven Hunden sollte so weit wie möglich vermieden werden. Bei Spaziergängen mit seinem Hund sollte man Abstand zu potenziell aggressiven Hunden halten und auf keinen Fall versuchen, sich ihnen anzunähern oder sie gar zu streicheln.

  • Nach einem Biss:

Oberflächliche Bisswunden müssen desinfiziert werden, da Hundespeichel reichlich Bakterien enthält, die eine Infektion verursachen können, wenn sie sich ausbreiten. Ein schwer verletztes Tier (Bruch, anhaltendes Humpeln usw.) sollte zum Tierarzt gebracht werden, der es einer gründlichen Untersuchung unterzieht. Wurden Sie selbst von einem Hund gebissen, suchen Sie einen Arzt auf. Er wird Ihnen sagen, was zu tun ist.

Bisswunden, die in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus versorgt werden, unterstehen der obligatorischen Meldepflicht beim kantonalen Veterinäramt. Der Vorfall wird untersucht und die Gemeinde entscheidet über die notwendigen Massnahmen. Der Hundebesitzer kann etwa dazu verpflichtet werden, einen Hundeerziehungskurs zu besuchen, eine Verhaltensbeurteilung seines Hundes durchführen zu lassen, seinem Hund bei Spaziergängen Leine und Maulkorb anzulegen, ihn sterilisieren zu lassen oder, im Extremfall, ihn einschläfern zu lassen. Unabhängig von der Grösse des Hundes sollte man umgehend einen Erziehungskurs mit ihm besuchen, sobald er aggressives Verhalten zeigt.

Welche Risiken bestehen?

Für die angegriffene Person oder das angegriffene Tier birgt die Verletzung selbst das grösste Risiko. Diese kann je nach Hund auch sehr schwer ausfallen. Ein Pitbull ist durchaus in der Lage, seinem Opfer den Arm oder die Pfote zu brechen. Hinzu kommt das Risiko eines psychischen Traumas, das sowohl Menschen als auch Tiere erleiden können. Ein durch eine Attacke schwer verletzter Hund kann in der Folge grosse Angst gegenüber der Art von Hunden, die in angegriffen hat, entwickeln. Bei Welpen, die während der Sozialisierungsphase Opfer einer Attacke werden, ist das Risiko für ein Trauma noch höher. Natürlich besteht die Möglichkeit, das Trauma aufzuarbeiten und dem Hund seine Angst wieder zu nehmen. Dies kann allerdings sehr lange dauern und hängt auch davon ab, welche Erfahrungen das Tier bei künftigen Treffen auf andere Hunde macht.

Für den Hund, der zugebissen hat, und seinen Besitzer kann der Vorfall, wie bereits zuvor erläutert, weitreichende Konsequenzen haben. Man sollte stets im Kopf behalten, dass ein Hund auch seinen Besitzer beissen kann. Zu ihrem eigenen Schutz sollten Besitzer aggressiver Hunde daher entsprechende Vorsichtsmassnahmen treffen.

Auch wenn die Schweiz heute offiziell als tollwutfrei gilt, können isolierte Fälle von tollwütigen Hunden (und Katzen) auftreten, da immer wieder Tiere aus nicht tollwutfreien Ländern illegal eingeführt werden. Nach Ausbruch kann die Tollwut nicht behandelt werden. Bei einem Biss durch ein Tier mit Verdacht auf Tollwut wird noch vor dem Auftreten von Symptomen eine Impfung verabreicht. Aus diesem Grund sollte man nach einem Biss stets einen Arzt aufsuchen. Hat ein infiziertes Tier ein anderes Tier gebissen und zeigt dieses innerhalb von zwei Wochen nach dem Biss keine Tollwutsymptome, wurde das Virus nicht übertragen.